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Finanzhilfen für Familien (und andere) in der Corona-Krise

25. April 2020

Die Bundesregierung hat verschiedene Maßnahmen beschlossen, damit alle möglichst gut durch die Corona-Krise kommen. Ein Kernelement davon ist, die Jobs und Einkommen der Bürgerinnen und Bürger zu sichern.

Kurzarbeit sichert Arbeitsplätze

Mit dem Kurzarbeitergeld können Unternehmen auf die schwierige Situation reagieren und Arbeitsplätze sichern. Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt hierzu einen Teil des ausfallenden Lohns. Der Zugang zum Kurzarbeitergeld ist deutlich ausgeweitet, dadurch können noch mehr Arbeitsplätze gesichert werden. Auch Leiharbeitnehmer*innen können das Instrument nutzen. Weitere Informationen finden Sie hier: https://kab-os.de/one.news/index.html?entry=page.news-1.421.110

Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung

Durch den vereinfachten Zugang zur Grundsicherung können Sie Ihren Lebensunterhalt und Ihre Mietzahlungen in der Krise trotz Verdienstausfall absichern. Für eine Beantragung müssen Sie in den nächsten sechs Monaten weder Vermögensverhältnisse offenlegen noch Ihr Vermögen antasten. Und auch die Wohnung muss nicht gewechselt werden. Sie müssen lediglich verbindlich erklären, dass Sie über kein erhebliches Vermögen verfügen. Damit die Leistungen sehr schnell ausgezahlt werden können, werden Anträge auf Grundsicherung vorläufig bewilligt. Die übliche Bedürftigkeitsprüfung erfolgt erst dann, wenn Sie auch nach den sechs Monaten auf die Grundsicherung angewiesen sind. Alle Details zur konkreten Antragstellung finden Sie unter www.arbeitsagentur.de/corona-faq-grundsicherung.

Vereinfachter Zugang zum staatlichen Kinderzuschlag – Notfallkinderzuschlag

Als Familie mit geringem Einkommen können Sie einen monatlichen Kinderzuschlag (KiZ) von bis zu 185 Euro erhalten. Wenn Sie zum Beispiel aufgrund von Kurzarbeit vorübergehend weniger Lohn erhalten, könnte dieser Kinderzuschlag ihr Einkommen erhöhen. Auch hierfür wurden die Voraussetzungen vereinfacht. Weitere Informationen finden Sie hier: http://www.familienbund-osnabrueck.de/sites/familienbund-osnabrueck.de/public/files/PDFDateien/hilfe_fuer_familien_in_der_corona_krise-kinderzuschlag.pdf

Lohnersatz für Kinderbetreuung

Nicht für alle Beschäftigte ist das Arbeiten von Zuhause möglich. Da Kitas und Schulen behördlich geschlossen sind, können derzeit viele Beschäftigte ihrer Arbeit nicht oder nur eingeschränkt nachkommen. Mögliche Lohnausfälle aufgrund von Betreuung von Kindern unter 12 Jahren werden Ihnen zu weiten Teilen ausgeglichen. Die Auszahlung übernimmt Ihr Arbeitgeber, der bei der zuständigen Landesbehörde einen Erstattungsantrag stellen kann. Weitere Informationen finden Sie hier: http://www.familienbund-osnabrueck.de/sites/familienbund-osnabrueck.de/public/files/PDFDateien/hilfe_fuer_familien_in_der_corona_krise-lohn-ersatz_bei_betreuung.pdf

Stundung von Miete und Leistungen der Grundversorgung

Ihr Mietverhältnis darf vorerst nicht gekündigt werden, wenn es wegen der Corona-Krise zu Verzögerungen bei den Mietzahlungen kommt. Eine ähnliche Regelung gilt auch für Immobilienkredite. Und auch Leistungen der Grundversorgung (Strom, Gas, Telekommunikation, soweit zivilrechtlich geregelt auch Wasser) dürfen Ihnen nicht verweigert werden, wenn Sie Ihren Zahlungspflichten krisenbedingt nicht sofort nachkommen können. Diese Regelung gilt bis zu 30. Juni 2020. Die Forderungen werden nicht erlassen, sie müssen nachgezahlt werden. Sprechen Sie hierzu vorab auf jeden Fall mit Ihrem Vermieter/der Bank bzw. dem Versorgungsunternehmen.

Unterstützungsleistung vom privaten Arbeitgeber bis 1.500 Euro steuerfrei

Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat angekündigt, dass zusätzliche Unterstützungs-leistungen im Jahr 2020 bis zu 1.500 Euro für alle Arbeitnehmer*innen steuerfrei gestellt werden. Sobald die Details mit den Bundesländern geregelt sind, können die Beschäftigten unmittelbar davon profitieren.

Anhebung der Zuverdienstgrenze für Rentner

Für Neu- und Bestandsrentner*innen hat die Bundesregierung die im jeweiligen Kalenderjahr geltende Hinzuverdienstgrenze für das Jahr 2020 von 6.300 Euro auf 44.590 Euro angehoben. Jahreseinkünfte bis zu dieser Höhe führen somit nicht zu einer Kürzung einer vorgezogenen Altersrente. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.kab-muenster.de/rechtsschutz/aktuelles/anhebung-der-hinzuverdienstgrenze-fuer-rentner/

Zusammenstellung von der Seite des Bundesfinanzministeriums (21.04.2020) https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-04-03-Kurzdarstellung-Einkommen.pdf?__blob=publicationFile&v=2 Familienbund der Katholiken im Bistum Osnabrück (21.04.2020) http://www.familienbund-osnabrueck.de/ KAB Diözesanverband Münster

(21.04.2020) https://www.kab-muenster.de/dioezesanverband/aktuelles/infos-zu-corona/

Zusammengetragen durch Hauke Meyerrose KAB-Sekretärin Diözesanverband Osnabrück

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